Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung sind Themen, die den meisten Menschen in ihrem Alltag nicht allzu oft begegnen. Und doch sind sie den Bauherrinnen und Bauherren unter uns näher als sie denken. Egal, ob Sie Ihr Traumhaus, einen Pool oder eine Erdwärmeheizung bauen – sobald Erde bewegt wird, stellt sich immer die Frage, was darunter verborgen ist. Gerade die Nutzung von Geothermie wird in der heutigen Zeit immer mehr eingefordert und auch genutzt. Beim Einbau einer Erdwärmeheizung muss dabei tief in den Erdboden gebohrt werden. Doch vor allem in den Ballungsgebieten unseres Landes ist das oft eine spannende Angelegenheit. Nein, “spannend” ist nicht das richtige Wort. “Gefährlich” bringt es auf den Punkt. Die auch Jahrzehnte nach Ende des 2. Weltkrieges im Erdboden verborgenen Blindgänger bedeuten bei jeder Bohrung oder Erdbewegung auch heute noch eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben.
Nur eine professionelle Untersuchung des Baubereiches vor Baubeginn kann zur verlässlichen Ausräumung eines etwaigen Verdachts auf Kampfmittel führen. Diese Untersuchung ist Teil jeder Genehmigungsplanung.
Wussten Sie schon, dass Sie als Bauherr verpflichtet sind, vor Baubeginn eine Untersuchungen zur Belastung des Baubereichs mit Kampfmitteln durchführen zu lassen?
Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Sie sind demzufolge für die Sicherheit der ausführenden Gewerke auf Ihrem Baugrundstück verantwortlich. Vor Beginn der Bauarbeiten muss deshalb zum Schutz aller Personen auf der Baustelle jeglicher Verdacht auf Kampfmittel ausgeräumt sein. Ist das der Fall, wird eine ordnungsgemäße Kampfmittelfreigabe und eine Baugenehmigung erteilt. Die Durchführung dieser Kampfmittelsuche ist dabei nur speziell geschulten und zugelassenen Fachunternehmen nach § 7 und Fachkundige nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) gestattet. Wir sind eines dieser Unternehmen. Mit unseren hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und modernster Technik unterstützen wir Sie verlässlich und kompetent bei Ihrem Bauvorhaben. Kontaktieren Sie uns gerne – dann besprechen wir die in Ihrem Fall notwendigen Schritte.
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